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BFH, 19.08.2004 - VI R 35/99 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
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- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
Kinderexistenzminimum II
Auszug aus BFH, 19.08.2004 - VI R 35/99
Verfassungswidrigkeit des durch das StÄndG 1991 ( § 54 Abs. 1 EStG) festgesetzten Familienleistungsausgleichs für ein Kind im Veranlagungszeitraum 1985 durch den Beschluß des BVerfG vom 10.November 1998 2 BvR 1220/93 (jährlicher existenznotwendiger Mindestbedarf 3.924 DM).
- BFH, 19.04.2006 - VI E 1/06
Streitwert: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm
Dementsprechend können die Kostenschuldner nicht damit gehört werden, der BFH habe das Revisionsverfahren VI R 35/99 nicht mehr entscheiden dürfen, sondern allenfalls den Kostenschuldnern mitteilen können, dass ihr Klagebegehren durch eine Gesetzesnovellierung gegenstandslos geworden sei.Im Übrigen setzen sich die Kostenschuldner mit ihrer jetzigen Auffassung in Widerspruch zu ihrem Verhalten im Revisionsverfahren VI R 35/99.